Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
23.09.2020
Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht
Im Seminar werden Probleme an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht anhand aktueller Beispiele aus der gerichtlichen Praxis behandelt. Der Schwerpunkt wird dabei auf dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die in der sozialrechtlichen Praxis wesentlichen Fallgestaltungen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung erläutert und die jeweiligen Bezüge zum Arbeitsrecht hergestellt. Dabei soll auch auf das Arbeitsförderungs- und das Rentenversicherungsrecht eingegangen werden.
- Versicherungs- und Beitragsrecht: Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung; Befreiung von der Rentenversicherungspflicht; Grundsätze des Versicherungs- und Beitragsrechts
- Arbeits- und Sozialleistungsrecht: Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Krankheit und Arbeitsrecht: Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, insbesondere Entstehung, Höhe und Dauer des Krankengeldanspruchs; Pflege und Arbeitsrecht: grundsätzliche Leistungen der Pflegeversicherung; Pflegezeiten nach dem PflegeZG
- Arbeits- und Arbeitsförderungsrecht: Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement; Arbeitsförderungsrechtliche Folgen der Freistellung von der Arbeitsleistung; sozialversicherungsrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe
Die Teilnahmegebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten
Termin
Mittwoch, 23. September 2020
09:30 - 13:00 Uhr
Ort
Online mit Zoom: Die Zugangsdaten erhalten Sie vor dem online-Seminar per E-Mail.
Referenten
Dipl.-Pol. Serhat Ortac, Richter am Sozialgericht DetmoldZielgruppe
Geschäftsführer, Personalleiter, Personalreferenten,ehrenamtliche Richter